Derzeit laufen die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund‑Länder‑Finanzbeziehungen. Dabei geht es um den Länderfinanzausgleich, aber auch um die Finanzströme zwischen Bund und Ländern. Viele unterschiedliche Vorstellungen stehen im Raum, widerstreitende Interessen prägen die Debatte.
Der Länderfinanzausgleich soll gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sicherstellen. Doch angesichts der konträren Positionen in den Verhandlungen und mit Blick auf die Klage aus Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich stellen sich viele Fragen: Ist die Solidarität unter den Ländern am Ende? Wie können die Bundesländer trotz knapper Kassen und Schuldenbremse auch zukünftig ihre Aufgaben erfüllen?
In einer von Ramona Pop moderierten Runde diskutierten darüber Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert, Clara Herrmann, haushaltspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion sowie der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin, Klaus Feiler.
Der derzeitige rot-schwarze Stillstand kann Berlin teuer zu stehen kommen, wenn am 11. Dezember die Ministerpräsidenten der Länder sich treffen, um über den Länderfinanzausgleich zu beraten, neue Regelungen zu finden und diese abzustimmen. Für Berlin steht bei einer Neuordnung wesentliches auf dem Spiel. Von zentraler Bedeutung für die Hauptstadt ist die Stadtstaatenregelung. Jeder Angriff auf diese Regelung würde bitter schmerzen. Um es zu verdeutlichen: Jeder Prozentpunkt Verlust bei der Einwohnergewichtung bedeutet 100 Millionen Euro weniger für Berlin. Weiterhin ist aber auch die Diskussion über eine Altschuldenregelung für Bund und Länder im Rahmen dieser Verhandlungen notwendig.
Berlin als größte Kommune Deutschlands hat zahlreiche Verbündete in der Frage der kommunalen Entlastung. Nun gilt es, diese Bündnisse weiter zu stärken. An einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Sozialkosten der Kommunen führt kein Weg mehr vorbei. Das Konnexitätsprinzip, also „wer bestellt, bezahlt“, muss wieder vernünftig zur Geltung kommen.
Ramona Pop stellte fest: „Eine Reform kann nur gelingen, wenn sich kein Land auf Kosten anderer Länder besser stellt. Nur mit einer langfristig gesicherten Grundlage der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und damit auch den Kommunen kann die Schuldenbremse eingehalten und gleichzeitig die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Infrastruktur, einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, wie auch Bildung an Schulen und Hochschulen und die Fragen des demografischen Wandels, bewältigt werden.“
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