Pressemitteilung vom 13.11.12: Ramona Pop, Fraktionsvorsitzende, sagt zu Medienberichten über die Nebentätigkeiten des Finanzsenators Nußbaum:“Der Senat soll prüfen, ob die Tätigkeit des Finanzsenators als geschäftsführender Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft im Senat genehmigungs- und damit im Abgeordnetenhaus anzeigepflichtig ist – oder ob diese Tätigkeit unter die Ausnahmen im Senatorengesetz fällt. Wir erwarten, dass der Senat darüber umgehend Transparenz herstellt.“
Artikel kommentieren